Mietvertrag:
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1.) Das Mitverhältnis umfasst das jeweils genannte Objekt mit allem,
was dazugehört. Die Wohnungen dürfen nur von der angegebenen
Anzahl von Personen benutzt werden.
2.) Der Mieter hat das Ferienhaus und das darin vorhandene Inventar
pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner
Mietzeit entstandenen Schäden zu ersetzen. Er übernimmt die Haftung für
schuldunfähige Kinder. Der Beweis, dass ihn oder die ihn begleitenden
Personen kein Verschulden trifft, obliegt ihm.
3.) Hunde, Katzen usw. dürfen nicht ohne unsere besondere Genehmigung vom
Mieter gehalten werden.
4.) Der Mieter kann den Mietvertrag nur bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten
Mietbeginn kündigen. Die Anzahlung (20%) verfällt in diesen Fall.
Der Mieter ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen innerhalb 60 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises zu
bezahlen, wenn die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden kann.
Der Mieter hat auch dann den vollen Mietpreis zu zahlen, wenn er vorzeitig
abreist oder er der Meinung ist, dass das Haus trotz der gegebenen
Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht.
5.) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag um 14.00 Uhr zur Verfügung und ist
am Abreisetag bis 10.00, bzw. spätestens bis 12.00 Uhr zu verlassen (nach
Absprache)
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